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6. Ostfahrzeug & Oldtimertreffen Neureetz 01.06.- 02.06.2012

("Ostfahne")
… und so soll es ablaufen…

Ort: Neureetz, nähe Eberswalde und Berlin;

Der Termin zur 6. Ostfahne steht fest!

Vom 01.-02.06.2012 mit großem Programm!!
Anreise am Freitag mit Übernachtungsmöglichkeiten (Zeltplatz).

Mit freundlichen Grüßen aus Neureetz
Thomas Woitzik

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voraussichtlicher Ablaufplan

Freitag 01.06.2012

  • Ab 15.00 Uhr Eintreffen der Fahrzeuge und Zelt/ Wohni Aufbau.
  • Danach Ausstellung der Fahrzeuge auf dem Festplatz.
  • 19.00 Uhr, den Abend werden wir Teilnehmer und Veranstalter mit der Liveband auf der Showbühne, sowie Benzingesprächen in gemütlicher Runde auf dem "PAD" Hof ausklingen lassen.

Sonnabend 02.06.2012

  • Frühstück ab 8.30 Uhr
  • Ab 9.00 Uhr Eintreffen weiterer Teilnehmer und Ausstellung der Fahrzeuge, Zelt/ Wohni Aufbau.
    Gespräche unter Gleichgesinnten bei 'ner Tasse Kaffee und was zu essen…, wir lassen Platz vorm Zelt, so könnt ihr Eure Schätze am Mikro vorstellen- ich moderier Euch sehr gern an und freue mich auf ein Gespräch!
  • Mittagessen aus der Gulaschkanone!
  • 13:00 Uhr Kinderfest der KITA Altreetz
  • 15:00 Uhr Bühnenprogramm der KITA
  • 16:30 Uhr Ehrung der Ost,- und Oldtimerfzg.
  • 17:00 Uhr Rundtour durch das Oderbruch
  • 20:00 Uhr Liveband Rockenden Fünf mit Vorband bis Openend

Sonntag 03.06.2012

  • Ab 8.30 Uhr Frühstück im Freien oder Zelt (je nach Wetter).
  • Heimreise

Für Speis und Trank ist an allen Tagen gesorgt!!!
... Und dann habt vielen Dank für Euer Kommen, fahrt schön vorsichtig nach Hause- hoffentlich bis zum nächsten Jahr!

Die Idee dieses Treffens wurde dankend unterstützt von:

  • Creativ Disign mit OstBlockKollektiv
  • Herr Preuß als verantwortlicher für Kultur in Hütte- www.eisenhüttenstadt.de,
  • Frank Gläser von der LBS
  • den Bürgern von Neureetz, dessen Bürgermeister sowie der Feuerwehr
  • und der Polizei
  • Getränke-Möwis aus Neuküstrinchen
  • Karins Imbiß
  • außerdem alle hier nicht genannten die fleißig mitgewirkt haben,
  • Traditionsverein Oderaue e.V.

Teilnahmeberechtigung

Das Ostfahne ist für Traktoren, Automobile, Mopeds, Motorräder und Motorräder mit Beiwagen der ehem. RGW- Länder von Baujahr 1946 bis 1990 sowie Fahrzeuge aller Marken, die mind. 30 Jahre also Oldtimer sind, ausgeschrieben. Die Fahrzeuge müssen, wenn sie an der Ausfahrt teilnehmen, entsprechend ihrem Herkunftsland, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein.
Jeder Fahrer muß einen der Kategorie seines Fahrzeuges entsprechenden Führerschein besitzen.

Kosten

Bis 3 Räder: 2,50 Euro, jedes weitere Fahrzeug vom selben Teilnehmer 1,00 Euro
ab 4 Räder oder mehr: 5,- Euro, jedes weitere Fahrzeug vom selben Teilnehmer 2,50 Euro.
Teilnehmer pro Fahrzeug dabei egal!
Zuschauer 1,00 Euro,
Kinder bis 12 Jahre frei.
Am Sonntag sind das Treffen, sowie die Ausfahrt kostenfrei. Die Verpflegung muß natürlich selbst bezahlt werden.

Von den Einnahmen finanzieren wir je ein Kaffee und ein Stück Kuchen für den Fahrer, die Preise, unsere Unterhaltung, sowie das Camping auf dem Platz!

Fahrdisziplin und Haftung

Die geltenden Verkehrsvorschriften (StVO) sind strikt einzuhalten, den Weisungen der Veranstalter und deren Ordner zu folgen. Jeder Verstoß gegen diese führt zum Ausschluß. Der Veranstalter schließt keine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab.

Haftungsausschluß

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluß nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Fahrzeugeigentümer und/ oder –halter) verzichten mit Abgabe der Nennung für alle, im Zusammenhang mit der Veranstaltung, erlittenen Unfälle und Schäden auf Schadensersatzansprüche sowie jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffe gegen:

  • Fahrer, Halter und Helfer, die an der Veranstaltung teilnehmen
  • Den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer
  • Behörden und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation und der Durchführung in Verbindung stehen, soweit Schäden nicht dem Grunde und der Höhe nach von einer Versicherung abgedeckt sind.
  • Diese Vereinbarung wird mit Entrichten der Nennungsgebühr und Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber rechtswirksam. Der Veranstalter haftet nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluß vereinbart ist. Sollten einzelne Punkte dieser Ausschreibung rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt.
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